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   OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.2023 - 6 C 11057/22.OVG   

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https://dejure.org/2023,8882
OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.2023 - 6 C 11057/22.OVG (https://dejure.org/2023,8882)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.03.2023 - 6 C 11057/22.OVG (https://dejure.org/2023,8882)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. März 2023 - 6 C 11057/22.OVG (https://dejure.org/2023,8882)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 3 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 2 Abs 1 S 2 KAG RP vom 20.06.1995, § 7 Abs 2 S 3 KAG RP vom 20.06.1995, § 8 Abs 1 S 1 KAG RP vom 20.06.1995
    Abgeltung der für die Schmutzwasserbeseitigung anfallenden laufenden Kosten nach Entgeltarten; Wahrung der Grundsätze der Normenklarheit und des Bestimmtheit des Tatbestandes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung; Heranziehung eines Eigentümers eines mit einem Hotel-Restaurant bebauten Grundstücks zu Beiträgen und Gebühren; Wahrung der Grundsätze der Normenklarheit und Bestimmtheit des Tatbestandes in einer ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.04.2004 - 12 C 11961/03

    Normenkontrollklage gegen eine Bestimmung einer Satzung über die Erhebung von

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.2023 - 6 C 11057/22
    Hinsichtlich der Gebührenfinanzierung steht es den kommunalen Gebietskörperschaften ebenfalls frei, die Gebühr in eine Benutzungs- und eine Grundgebühr aufzuspalten, wobei die Benutzungsgebühr nach dem Umfang der Inanspruchnahme der Einrichtung, die Grundgebühr nach dem Umfang der Vorhaltung der Einrichtung zu bemessen ist (OVG RP, Urteil vom 22. April 2004 - 12 C 11961/03.OVG -, juris Rn. 33).

    Diesen betriebswirtschaftlichen Grundsätzen entspricht es aber in besonderer Weise, für variable und für fixe Kosten unterschiedlich zu kalkulierende Abgaben vorzusehen (OVG RP, Urteil vom 22. April 2004 - 12 C 11961/03.OVG -, juris Rn. 33).

    Damit vermag sie aber nicht durchzudringen, da die Ausweisung des Verhältnisses der Erhebung des Wiederkehrenden Beitrags Schmutzwasser zu den Gebühren (vgl. § 13 Abs. 3 und § 18 Abs. 3 ESA), ebenso wie das Verhältnis der Erhebung der Grundgebühr und der Schmutzwassergebühr zueinander (§ 20 Abs. 4 ESA), dem Wirtschaftsplan vorbehalten und daher nicht Gegenstand des vorliegenden Normenkontrollverfahrens gegen die Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung ist (vgl. auch OVG RP, Urteil vom 22. April 2004 - 12 C 11961/03.OVG -, juris Rn. 36).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.08.2015 - 6 C 10860/14

    Normenkontrolle; wiederkehrende Abwasserbeseitigungs- und

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.2023 - 6 C 11057/22
    Außerdem kann ihrer Anwendbarkeit vorrangiges Unionsrecht entgegenstehen (vgl. zum Ganzen: OVG RP, Urteil vom 11. August 2015 - 6 C 10860/14.OVG -, juris Rn. 17, m.w.N.).

    Angesichts des weiten kommunal- und finanzpolitischen Gestaltungsspielraums des zuständigen Entscheidungsgremiums, ob für variable und für fixe Kosten der Abwasserbeseitigungseinrichtung unterschiedlich zu kalkulierende Abgaben vorgesehen werden, kann der Normenkontrollantrag insoweit nicht erfolgreich auf (vermeintliche) Ermessensfehler gestützt werden (vgl. dazu auch OVG RP, Urteil vom 11. August 2015 - 6 C 10860/14.OVG -, juris Rn. 19).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2019 - 6 C 10268/18

    Beherbergungssteuer auf private Übernachtungen; Erhebung einer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.2023 - 6 C 11057/22
    Ihr Inhalt kann durch Anwendung der üblichen Auslegungsmethoden (vgl. OVG RP, Urteil vom 11. November 2019 - 6 C 10268/18.OVG -, juris Rn. 38) vielmehr dahingehend geklärt werden, dass eine Festlegung von Einwohnergleichwerten über den genannten Mindestwert hinaus eine Prüfung der tatsächlich vorhandenen Grundstücksnutzung im konkreten Einzelfall im Hinblick auf den Umfang der hierdurch ausgelösten Inanspruchnahme der Abwasserbeseitigungseinrichtung voraussetzt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.1992 - 12 A 12324/91

    Abwasserbeseitigungsbeitrag; Weinbaubetriebsgrundstücke; Einwohnergleichwerte;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.2023 - 6 C 11057/22
    Nrn. 22 und 23 der Anlage 1 zu § 13 Abs. 2 der Kommunalabgabenverordnung - KAVO - vom 24. Juli 1986 (GVBl S. 199) zugrunde lag (vgl. dazu auch OVG RP, Urteil vom 30. April 1992 - 12 A 12324/91.OVG -, juris Rn. 26), nicht substantiiert in Zweifel gezogen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2009 - 9 S 75.08

    Gebührenpflicht für Schmutzwasser: Berechnung der Gebührenpflicht bei Fehlen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.2023 - 6 C 11057/22
    Der Satzungsgeber ist nämlich nicht gehalten, auch für regelwidrige Ausnahmefälle bei der Einleitung von Abwasser - etwa dem Beifügen von Stoffen entgegen den Vorschriften über den Ausschluss und Beschränkungen des Benutzungsrechts gemäß der Allgemeinen Entwässerungssatzung der Antragsgegnerin (z.B. in Bezug auf Abwässer aus der Tierhaltung, § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AES) - eine ausdrückliche Maßstabsregelung zu treffen (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. März 2009 - OVG 9 S 75.08 -, juris Rn. 12).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.2004 - 12 A 10507/04

    Keine einheitliche Abwassergebühr nach dem Frischwasserbezug bei vollständiger

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.2023 - 6 C 11057/22
    Dieser Grundsatz gestattet dem (Orts-)Gesetzgeber, bei der Gestaltung abgabenrechtlicher Regelungen in der Weise zu verallgemeinern und zu pauschalieren, dass an Regelfälle eines Sachbereichs angeknüpft wird und dabei die Besonderheiten von Einzelfällen außer Betracht bleiben (OVG RP, Urteil vom 17. Juni 2004 - 12 A 10507/04.OVG -, juris Rn. 26, m.w.N.).
  • BVerwG, 19.08.2013 - 9 BN 1.13

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Mehrwertsteuer; Glücksspiel; Spielhalle;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.2023 - 6 C 11057/22
    Dabei beschränkt sich die gerichtliche Kontrolle satzungsrechtlicher Abgabenregelungen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 10. Dezember 2009 - 9 C 12.08 -, juris Rn. 40; Beschluss vom 19. August 2013 - 9 BN 1.13 -, juris Rn. 3) angesichts des kommunalen Selbstverwaltungsrechts (Art. 28 Abs. 2 GG) auf die Vereinbarkeit der Festsetzungen mit höherrangigem Recht, umfasst aber nicht die Überprüfung auf Mängel im Abwägungsvorgang, sofern sich aus dem Gesetz nicht ausnahmsweise etwas anderes ergibt.
  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 48.81

    Gleichheitssatz - Äquivalenzprinzip - Erhebung von Entwässerungsgebühren - Grund-

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.2023 - 6 C 11057/22
    Hiernach müssen sich Leistung und Gegenleistung grundsätzlich entsprechen, wobei aus dem Blickwinkel des Gleichbehandlungsgebotes hinzu kommt, dass im Verhältnis der Gebührenschuldner untereinander für die jeweils in Anspruch genommene gleiche Leistung eine gleichhohe Gebühr erhoben wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 1981 - 8 C 48.81 -, juris Rn. 17; OVG RP, Urteil vom 13. August 1986 - 10 C 24/85 -, ESOVGRP).
  • OVG Thüringen, 11.06.2001 - 4 N 47/96

    Abfallbeseitigungsrecht; Abfallbeseitigungsrecht; Abfall; Abfallbeseitigung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.2023 - 6 C 11057/22
    Dabei kann dahinstehen, ob und inwieweit der aus dem Gebot der Abgabengerechtigkeit, Vorhersehbarkeit und Berechenbarkeit von Abgaben folgende und im Beitragsrecht anerkannte Grundsatz der konkreten Vollständigkeit auch im Gebührenrecht Geltung beansprucht (vgl. dazu Nds.OVG, Urteil vom 29. März 1995 - 9 L 4417/94 -, juris Rn. 38; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 7. November 1996 - 4 K 11/96 -, juris Rn. 64; HessVGH, Beschluss vom 16. Juli 1997 - 5 N 549/94 -, juris Rn. 27; ThürOVG, Urteil vom 11. Juni 2001 - 4 N 47/96 -, juris Rn. 61; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. September 2014 - OVG 9 N 143.13 -, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 24.06.1965 - II C 183.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.2023 - 6 C 11057/22
    Hiernach muss der Abgabepflichtige zwar ohne Schwierigkeiten erkennen können, mit welcher Abgabenart welcher Teil der umlagefähigen Kosten auf die Abgabenpflichtigen verteilt wird und welcher Verteilungsmaßstab dabei jeweils zugrundegelegt werden soll (OVG RP, Urteil vom 24. Juni 1987 - 10 C 44/86 -, AS 21, 233 [237] = UA S. 9).
  • OVG Niedersachsen, 29.03.1995 - 9 L 4417/94

    Abfall; Anreiz zur Abfallvermeidung; Kommunale Abgaben; Behältervolumen;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.1986 - 10 C 24/85
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2021 - 6 A 10603/21

    Vollgeschossmaßstab bei Beitragserhebung

  • VGH Hessen, 16.07.1997 - 5 N 549/94

    Verwaltungskosten für die Genehmigung von Anlagen nach WasG HE § 50 Abs 1

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.1996 - 4 K 11/96

    Überprüfung der Wirksamkeit einer Abfallgebührensatzung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.10.2018 - 6 C 11916/17

    Normenkontrolle einer aufgrund einer Zweckvereinbarung erlassenen Entgeltsatzung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.1987 - 10 C 44/86
  • BVerwG, 10.12.2009 - 9 C 12.08

    Aufwandsteuer; Vergnügungsteuer; Aufwand; Vergnügungsaufwand; Steuermaßstab;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2014 - 9 N 143.13

    Winterdienstgebühr; Gebührensatzung; keine Aufhebung der Vorgängersatzung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.05.2021 - 6 A 11344/20

    Wiederkehrende Beiträge für die Abgeltung der für die

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